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Achtung, Toter Winkel! Frankreich macht Warnaufkleber zur Pflicht

In Frankreich sind bei allen Fahrzeugen über 3,5 Tonnen seit Anfang des Jahres Toter-Winkel-Warnhinweise Pflicht.

Seit Jahren schon machen wir von der Aktion Kinder-Unfallhilfe auf die Gefahren des Toten Winkels aufmerksam. Denn immer wieder kommt es zu schweren und häufig leider tödlichen Unfällen, weil Fußgänger oder Radfahrer von LKW- oder Busfahrern neben oder vor dem Fahrzeug nicht gesehen werden. Gegen dieses hohe Unfallrisiko durch die nicht einsehbaren Bereiche rund um größere Kraftfahrzeuge, die sogenannte Toten Winkel, geht die Regierung in Frankreich seit Anfang Januar mit einer neuen Maßnahme vor.

In unserem Nachbarland gehen laut Zahlen der dortigen Behörden rund drei Prozent der tödlichen Unfälle auf das Konto des Toten Winkles, bei tödlichen Unfällen mit Fußgängern sind es sogar zehn, bei Radfahrunfällen acht Prozent. Seit Anfang dieses Jahres ist in Frankreich daher die Anbringung von Warnhinweisen „Toter Winkel“ für in- und ausländische Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen verpflichtend. Neben LKW und Bussen gilt diese Pflicht also auch für Wohnmobile und Wohnwagengespanne.

Die neuen Pflicht-Kennzeichnungen müssen dabei der genauen Vorgabe des französischen Ministeriums folgen und sehen so aus:

 

Die Warnhinweise müssen genau den Vorgaben der französischen Behörden entsprechen ©securite-routiere.gouv.fr

 

Warnhinweise, die an beiden Seiten und rückwärtig an Fahrzeugen auf die Gefahr des Toten Winkels hinweisen, aber von dieser Norm abweichen – so wie etwa unsere eigenen Toter-Winkel-Sticker – werden noch für eine Übergangsfrist von zwölf Monaten akzeptiert. Wer ganz ohne Sticker oder Magnettafel unterwegs ist, riskiert ab sofort ein Bußgeld in Höhe von 135 Euro.

Die neuen Pflicht-Warnhinweise müssen nach Vorgabe der französischen Behörden an beiden Fahrzeugseiten sowie am Heck gut sichtbar angebracht sein. Das bedeutet jeweils zwischen 0,90 und 1,50 Meter über dem Boden. Das Fahrzeugkennzeichen und notwendige Beschriftungen, sowie die Lichter und die Sicht des Fahrers dürfen hierdurch nicht verdeckt oder beeinträchtigt werden. Die Hinweise können dabei auf beliebige Art und Weise fixiert werden, ob beispielsweise geklebt, genietet, lackiert oder magnetisch.

 

Die Grafik zeigt, wie groß die nicht einsehbaren Bereiche bei einem LKW sind ©securite-routiere.gouv.fr

 

Die „angles morts“-Aufkleber für Frankreichfahrten können unter anderem an Tankstellen im Grenzgebiet zu Frankreich sowie in verschiedenen Onlineshops, beispielsweise im Brummi-Shop des Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) erworben werden.

Bitte beachten Sie: Fahrzeuge, die bereits seitlich und rückwärtig mit einem Toter-Winkel-Aufkleber der Aktion Kinder-Unfallhilfe ausgestattet sind, erfüllen nur noch bis Ende 2021 die französischen Vorschriften. Bitte sehen Sie daher davon ab, Aufkleber für Frankreichfahrten bei uns zu bestellen, da diese nur übergangsweise toleriert werden. Um Ihre Flotte für Radfahrer und Fußgänger bei Fahrten innerhalb Deutschlands sicherer zu machen, können Sie natürlich gern weiterhin Aufkleber bei uns anfragen.