Hilfe für Kinder im Straßenverkehr: Der Präventionspreis „Der Rote Ritter“
Unter der Schirmherrschaft des Bundesverkehrsministers verleiht die „Aktion Kinder-Unfallhilfe“ seit 2010 alle zwei Jahre den Präventionspreis „Der Rote Ritter“. Mit einem Preisgeld von insgesamt mindestens 20.000 Euro fördert der gemeinnützige Verein herausragende Ideen, die dafür sorgen, Kinder sicherer durch den Straßenverkehr zu lotsen. Die Auszeichnung mit dem „Roten Ritter“ soll helfen, diese Projekte bundesweit bekannt zu machen und so zur Nachahmung anregen.
Gute Ideen sind gefragt: Was prämiert „Der Rote Ritter“?
Haben Sie eine Idee, wie Sie die Schulwege für Kinder gefahrloser machen können? Setzen Sie sich dafür ein, dass Kinder auch im Dunkeln gut sichtbar sind? Sind Sie in der Verkehrserziehung mit einem besonderen Projekt aktiv? Oder haben ein Konzept, mit dem Sie die Unfallschwerpunkte in Ihrer Gemeinde entschärfen können? Wenn Sie sich dafür einsetzen, Kinder vor Verkehrsunfällen zu schützen, können Sie sich für den „Roten Ritter bewerben“. Das Themenspektrum ist weit gefasst: Die Vorschläge zur Unfallverhütung können für Radfahrer unter den Minderjährigen konzipiert sein, für Fußgänger oder Mitfahrer im Auto. Kreative Vorschläge sind ebenso gefragt wie Projekte mit Vorbildcharakter. Voraussetzung ist jedoch, dass die Unfallverhütungsmaßnahmen in die Praxis umgesetzt werden können.
Wer kann sich bewerben?
Jeder, der in Deutschland lebt oder hier seinen Firmensitz hat, kann sich für den „Roten Ritter“ bewerben. Privatpersonen können ebenso teilnehmen wie Gemeinden, Schulen, Kindergärten, Unternehmen und Vereine oder private und öffentliche Initiativen. Was zählt, sind gute und realisierbare Ideen zur Verhütung von Kinderunfällen im Straßenverkehr.
Wo kann sich beworben werden?
Für den Roten Ritter 2024 können Sie sich ab Frühjahr 2024 auf der Website des Roten-Ritters bewerben.